UVV Richtlinien
Die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmer Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal pro Jahr einer Prüfung auf Betriebssicherheit gem. Unfallverhütungsvorschrift zu unterziehen. Wir bieten Ihnen eine jährliche Prüfung durch unseren vom TÜV geprüften Mitarbeiter an. Die Grundlage hierfür ist die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29). Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Sollten Sie Ihr privates Fahrzeug gewerblich nutzen, sind Sie von der obigen Pflicht unberührt.
Tel.: 0337168934-0 | Fax.: 0337168934-1 |