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Trennwände & Schutzgitter

Für gewerbliche genutzte Fahrzeuge ist die Ladungssicherung - die Trennung zwischen Laderaum und Fahrgastraum - im Straßenverkehr gesetzliche geregelt. Entsprechend dieser Bestimmungen muss in Fahrzeugen der Insassenraum vom Laderaum in der gesamten Breite und Höhe durch eine Rückhalteeinrichtung, wie einer Trennwand oder Trenngitter, abgegrenzt sein. 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, §22 und §23 StVO sowie der Anforderungen für Transporter und Pkws gemäß ISO 27955 und ISO 27956 zur Ladungssicherung.

 

Siehe auch VDI Richtlinie 2700.

 

Die Trennwand/ das Trenngitter wird an der B-Säule, direkt hinter Fahrer- und Beifahrersitz, montiert, sie schützt nicht nur vor dem Eindringen der Ladung in den Fahrgastraum sondern reduziert Fahrgeräusche und hält die Wärme in der Fahrerkabine. Die Trennwand/das Trenngitter lässt sich auch an der C-Säule montieren.        

Außerdem ermöglichen Trennwände die Unterteilung des Laderaums in verschiedene Sektionen. Sie haben selbst die Möglichkeit den Innenraum so zu gestalten, das es eine klare Trennung zwischen Material und Werkzeug gibt. So lassen sich empfindliche Geräte oder Ladung klar separieren.



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